LEISTUNG
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten der notariellen Tätigkeit. Wir entwerfen und beurkunden Kaufverträge über Grundstücke und Eigentumswohnungen. Wir verfügen über ein Portfolio an bewährten Vertragsklauseln, das ständig an die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung anpasst wird,
und bieten maßgeschneiderte Vertragsgestaltungen für individuelle Bedürfnisse und die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles.
Kauf und Verkauf von Immobilien
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein existentielles Lebensereignis. Nach sorgfältiger Sachverhaltsermittlung arbeitet der Notar die erforderlichen Vertragstexte aus, die im Beurkundungstermin verlesen und mit den Beteiligten besprochen werden. Im Anschluss werden die Beteiligten umfassend bei der Abwicklung betreut.
Der Notar holt notwendige behördliche Genehmigungen ein, begleitet die Löschung von Rechten im Grundbuch und schützt den Erwerber durch die Überwachung von Kaufpreiszahlungen vor ungesicherten Vorleistungen.
Der Veräußerer wird durch die Vertragsgestaltung davor bewahrt, das Eigentum an der veräußerten Immobilie zu verlieren, bevor er die Gegenleistung des Erwerbers erhalten hat. Eine Bankfinanzierung des Kaufpreises wird durch die Beurkundung von Grundpfandrechten sichergestellt.
Wir begleiten unsere Klienten auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eintragung im Grundbuch. Hierbei haben wir auch familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen im Blick.

Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Zögern Sie aber bitte nicht, uns auch unvollständig ausgefüllte Formulare zu schicken, wenn Sie sich an manchen Stellen unsicher sind. Bei offenen Fragen melden wir uns bei Ihnen.

