Nach dem heute vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) sind zukünftig GmbH-Gründungen und bestimmte Handelsregisteranmeldungen auch online möglich. Die Einbindung der Notarinnen und Notare garantiert Rechtssicherheit auch in der digitalen Welt.
„Wir begrüßen den Gesetzentwurf“ sagt der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann, heute in Berlin. „Er ist ein gelungenes Beispiel für die Digitalisierung in der Justiz, da er bewährte rechtsstaatliche Prinzipien mit den Vorteilen moderner Kommunikation verbindet.“ Die Kernelemente der Beurkundung, also die verlässliche Identifizierung durch die Notarin oder den Notar, die eigentliche Beurkundungsverhandlung sowie die Erstellung einer beweissicheren, öffentlichen Urkunde bleiben erhalten.
Der Gesetzentwurf wird dazu führen, dass es in Deutschland erstmals ein notarielles Online-Verfahren mittels Videokonferenz geben wird. Die Bundesnotarkammer entwickelt hierfür bereits ein modernes und nutzerfreundliches Videokommunikationssystem, das höchsten Sicherheitsstandards genügt. Die Bürgerinnen und Bürger werden damit bequem, einfach und sicher vom eigenen Schreibtisch aus eine GmbH gründen oder Anmeldungen zum Handels- oder Genossenschaftsregister bezüglich Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Zweigniederlassungen vornehmen können. Die bewährte Beratungsleistung durch die Notarinnen und Notare bleibt dabei erhalten.
„Unser Berufsstand treibt die Digitalisierung der vorsorgenden Rechtspflege aktiv voran“ so Bormann. „Wir hoffen daher, dass der Gesetzgeber das neue Online-Verfahren noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringt.“
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.online-verfahren.notar.de.
Notare
Matthias Frohn
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