Matthias Frohn | Dr. Miriam Strack
    NOTARE IN POTSDAM
 



Vorsorgevollmacht


Die nächsten Verwandten oder Ehegatte sind nicht automatisch befugt, für die betreffende Person zu handeln. Ein gerichtlicher Betreuer ist in diesen Situationen nicht immer der Wunschkandidat und seine Befugnisse reichen häufig nicht aus, um komplexere Familienangelegenheiten zu regeln oder Unternehmensfortführungen zu gewährleisten.

Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betreffende rechtzeitig die Auswahl eines Betreuers beeinflussen. Zusätzlich sollte aber regelmäßig eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Durch diese können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, im Notfall Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Umfasst sind sowohl die Vermögensangelegenheiten, als auch die persönlichen Angelegenheiten. Der Person des Vertrauens wird in Bezug auf Vermögensange­legenheiten üblicherweise eine Generalvollmacht erteilt. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte z.B. über die Bankkonten verfügen kann und in der Lage ist, die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten zu regeln, insbesondere mit Versicherungen oder Beihilfestellen.

Der persönliche Bereich betrifft die Gesundheitsvorsorge, Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bis hin zu der Frage „lebensverlängernder Maßnahmen“, Einsicht in Krankenakten, und Unterbringungsfragen. Der Notar berät Sie zu Umfang und Reichweite der Vorsorgevollmacht und stellt rechtssichere Formulierungen zur Verfügung, die im Ernstfall auch tatsächlich die Befugnisse sicherstellen, die Ihre Angehörigen brauchen, um Ihre Angelegenheiten regeln zu können.


Betreiben Sie ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob die Weiterführung des Unternehmens rechtlich hinreichend gesichert ist. Hier sind getrennte Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Eine für das Unternehmen erteilte Vollmacht gilt nicht notwendig im privaten Bereich und umgekehrt. Gerade auch hier sollten Sie den Rat Ihres Notars einholen.



Patientenverfügung

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht ist es sinnvoll, die eigenen Wünsche und Vorstellungen für gesundheitliche Notsituationen niederzulegen. Hierzu dient die Patientenverfügung. In der Patientenverfügung formulieren Sie Ihre Anweisungen zu Art und Umfang ärztlicher Maßnahmen bis hin zu Fragen der Transplantation fremder oder der Entnahme eigener Organe.






 
 
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