Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Wenn keine letztwillige Verfügung errichtet wurde, greift die gesetzliche Erbfolge ein, was nicht selten zu ungewollten Ergebnissen führt.
Die Niederlegung des letzten Willens in einem notariellen Testament oder Erbvertrag bietet Gewähr dafür, dass die Verteilung des Nachlasses auf die Erben nach dem Willen des Erblassers tatsächlich Wirkung entfaltet und Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.
Wir kennen die typischen Streitpunkte im Erbrecht aus der täglichen Arbeit. Das Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern. Wir stellen im Beratungsgespräch sicher, dass Sie alle relevanten Gesichtspunkte bei Ihrer Willensbildung berücksichtigen und Ihren Willen eindeutig und formwirksam niederlegen und haben auch die steuerrechtlichen Aspekte von Testamenten und Erbverträgen im Blick. Wir wissen, dass Familienangelegenheiten manchmal emotional herausfordernd sind und blicken mit Empathie und Verständnis auf Ihre Bedürfnisse.
Auch junge Menschen oder Familien sollten für einen Unglücksfall Vorsorge treffen, um überraschende und folgenschwere Ergebnisse zu vermeiden.
In der Regel erspart das notarielle Testament nach dem Erbfall sogar die zeitaufwendige und kostenträchtige Beantragung eines Erbscheins, der regelmäßig benötigt wird, wenn zum Nachlass des Erblassers Immobilienvermögen gehört.
Typische Tätigkeitsbereiche:
Die Vermögensnachfolge kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen, indem Vermögensgegenstände auf die späteren Erben übertragen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der vorweggenommenen Erbfolge. Der Notar stellt sicher, dass Ihre Vermögensverhältnisse bereits vor dem Erbfall klar geregelt sind. Die Übertragung von Vermögenswerten an Familienangehörige, gleich ob in Form von Privat- oder Betriebsvermögen, spielt in der notariellen Praxis eine herausragende Rolle.
Einen zentralen Stellenwert hat dabei immer auch die Einschätzung der steuerlichen Gegebenheiten sowie ggf. der Vermögensschutz gegenüber dem Zugriff von Gläubigern und Sozialhilfeträgern.
In einem vorbereitenden Beratungsgespräch werden Ihre Wünsche, Ziele und familiäre Besonderheiten besprochen. Der Notar gewährleistet in der Beurkundung einen empathischen Umgang mit den wechselseitigen Erwartungen und Befürchtungen innerhalb der Familie.
Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung hilft der Notar auch bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten. Dies gilt etwa für Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen oder die Durchführung von Erbauseinandersetzungen.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.